Concordia Zahn Sorglos - Test und Vergleich
Mit dem Zahnzusatzversicherung Tarif Concordia ZAHN SORGLOS sind gesetzlich Krankenversicherte vom Kindes- bis zum Rentenalter Privatpatient bei ihrem Zahnarzt. Der Tarif deckt 100% der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung. Zusätzlich gibt es ausgezeichnete Leistungen in der Zahnvorsorge (auch Zahnbleaching).
Auszug aus dem Leistungspaket des Concordia Zahn Sorglos
- 100% für Zahnbehandlung
- 100% für Zahnersatz und Narkoseleistungen
- 550 Euro für professionelle Zahnreingung innerhalb von 2 Jahren
- 500 € für Zahnbleaching und zahnaufhellende Maßnahmen ohne Wartezeit
- Hervorragende Leistungen für Kieferorthopädie mit bis zu 8.000 Euro je Maßnahme bereits ab KIG 1-2
- Einschluss moderner Behandlungsmethoden z.B. CEREC, Dental-Laser, Vector-Technologie, Icon-Verfahren
Tarifdetails
Zahnbehandlung
Bis zu 550 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-2
100% Erstattung für KIG 3-5
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
100% Erstattung für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen.
WICHTIG: Die Leistung ist auf 8.000 Euro je Maßnahme begrenzt. Wird nur ein Kiefer behandelt reduziert sich die Gesamtleistung auf 6.000 Euro.
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnbehandlungen und Narkosen gibt es keine Summenbegrenzung, was als sehr gut zu bewerten ist.
Für Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie stehen maximal 1.500 € im ersten, 3.000 € im zweiten und 4.500 € im dritten Kalenderjahr zu Verfügung. Ab dem 4. Jahr und für unfallbedingte Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Höchstgrenzen für Zahnersatz:
1.250 € im 1. Kalenderjahr
2.500 € im 2. Kalenderjahr
3.500 € im 3. Kalenderjahr
Höchstgrenzen für Kieferorthopädie:
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.000 € im 2. Kalenderjahr
3.000 € im 3. Kalenderjahr
TIPP: Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 12,82 €
20-29 Jahre 17,86 €
30-39 Jahre 25,78 €
40-49 Jahre 34,80 €
50-59 Jahre 46,14 €
60-69 Jahre 56,15 €
70-79 Jahre 57,83 €
80-89 Jahre 42,25 €
ab 90 Jahre 21,59 €
Antrag und Abschluss
Ihr Vorteil: Wenn Sie von einer Zahnzusatzversicherung mit Privatleistungen für Zahnersatz und einer Mindestlaufzeit von einem Jahr zur Concordia ZAHN SORGLOS wechseln, wird Ihnen folgender Vorteil gewährt.
Die Summenbegrenzung wird auf 2 Kalenderjahre reduziert, wodurch sich für Zahnersatz und Kieferorthopädie folgender Vorteil ergibt.
Kürzere Höchstgrenzen für Zahnersatz:
1.250 € im 1. Kalenderjahr
2.500 € im 2. Kalenderjahr
Kürzere Höchstgrenzen für Kieferorthopädie:
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.000 € im 2. Kalenderjahr
Ab dem 3. Kalenderjahr und unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Wichtig: Die Concordia Versicherung muss im direkten Anschluss zur beendeten Vorversicherung starten (nahtloser Übergang). Endet der Altvertrag z.B. zum 31.12. ist bei der Concordia der Beginn 01.01. zu wählen.
TIPP: Bewahren Sie den Nachweis einer Vorversicherung für mindesten 4 Kalenderjahre gut auf.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ZAHN SORGLOS Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
TOP Leistung für Kieferorthopädie auch bei Erwachsenen:
Der Tarif ZAHN SORGLOS übernimmt auch bei Erwachsenen 100% der Kosten für Zahnspangen/kieferorthopädische Maßnahmen bis zu 8.000 Euro. Auch Kinder und Jugendliche sind in diesem Tarif bestens abgesichert.
Die Tarifbausteine des ZAHN SORGLOS Paketes
- Der Tarif ZAHN SORGLOS besteht aus drei Tarifbausteinen (Tarifbausteine ZT, ZB und ZAHN PLUS)
- Bei den Tarifbausteinen ZT + ZB handelt es sich um ältere Tarife mit einer Wartezeit von 8 Monaten.
- Durch den Baustein ZAHN PLUS (ohne Wartezeiten) entsteht das leistungsstarke Paket ZAHN SORGLOS.
WICHTIG: In den ersten 8 Monaten stehen nur die tariflichen Leistungen aus dem Tarif ZAHN PLUS zur Verfügung. Leistungen aus den Tarifbausteinen ZT+ZB kommen erst ab dem 9. Monat hinzu. In den ersten 8 Monaten gelten somit die Begrenzungen des Tarifes ZAHN PLUS wie folgt:
Höchstgrenzen im Tarif ZAHN PLUS:
750 € im 1. Kalenderjahr
1.500 € im 2. Kalenderjahr
2.000 € im 3. Kalenderjahr
Ab dem 9. Monat können zusätzlich die Summen aus den Tarifbausteinen ZT und ZB genutzt werden.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
ZAHN SORGLOS | -100,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
ZAHN SORGLOS | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
ZAHN SORGLOS | -1.166,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ZAHN SORGLOS Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.166 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
ZAHN SORGLOS | -648,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 648 € von der ZAHN SORGLOS Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 0 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
ZAHN SORGLOS | -2.866,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ZAHN SORGLOS Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.866 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 0 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
ZAHN SORGLOS | -426,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 426 € von der ZAHN SORGLOS Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 0 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
ZAHN SORGLOS | -1.000,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ZAHN SORGLOS übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ZAHN SORGLOS Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
ZAHN SORGLOS | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif ZAHN SORGLOS erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der ZAHN SORGLOS Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.