ZahnPlus 80 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung, maximal 100 Euro pro Reinigung, bis zu 160 Euro pro Jahr.
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
- Wurzellängenmessung 800 Euro pro Leistungsfall
80% Erstattung für OP-Mikroskop, Laserbehandlungen und Digitale
Volumentomographie
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
80% für OP-Mikroskop, Laserbehandlungen, Vektor-Technologie, Digitale
Volumentomographie, Photoaktivierte Chemotherapie, Bakterienanalysen und
DNA-Test
80% Erstattung bis maximal 200 Euro alle zwei Jahre
- Die Leistung steht erstmals nach 24 Monaten zu Verfügung.
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
Die Bleaching Leistungen werden erstmals nach 24 Monaten und ausschließlich ab einem Alter von 26 Jahren erbracht.
50 Euro von 26-30 Jahren
30 Euro von 31-35 Jahren
100 Euro von 36-40 Jahren
50 Euro von 41-45 Jahren
30 Euro von 46-50 Jahren
100 Euro ab 51 Jahren
Kieferorthopädie
80% Erstattung für KIG 2 max. 1.250 Euro.
80% Erstattung für KIG 3-5 max. 750 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.000 € in den ersten 12 Monaten
2.000 € in den ersten 24 Monaten
3.000 € in den ersten 36 Monaten
4.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-15 Jahre 17,56 €
16-20 Jahre 19,10 €
21-25 Jahre 10,68 €
26-30 Jahre 12,05 €
31-35 Jahre 12,83 €
36-40 Jahre 16,81 €
41-45 Jahre 17,48 €
46-50 Jahre 18,87 €
51-55 Jahre 24,22 €
56-60 Jahre 27,06 €
ab 61 Jahre 32,29 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ZahnPlus 80 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Für folgende Hightech Behandlungen sind begrenzt:
- Wurzellängenmessung 400 Euro pro Leistungsfall
Maximal 80 Prozent Erstattung für:
- Laserbehandlungen
- mikroinvasive Kariesinfiltration
- OP-Mikroskop
- Digitale Volumentomographie
- Vektor-Technologie b. Parodontose
- Photoaktivierte Chemotherapie bei
Parodontose - Bakterienanalysen und DNA-Test
bei Parodontose
Kommunikation über das ASTAR Kundenportal:
Die ASTRA Versicherung verzichtet auf eine Kommunikation per Post um Kosten zu sparen. Nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung erhalten Sie einen online Kundenzugang. Neben Ihren Vertragsunterlagen werden hier auch Informationen zu eingereichten und abgerechneten Leistungen eingestellt.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
ZahnPlus 80 | -100,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
ZahnPlus 80 | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
ZahnPlus 80 | -806,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
360,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ZahnPlus 80 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 806 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 360 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
ZahnPlus 80 | -508,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
140,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 508 € von der ZahnPlus 80 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 140 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
ZahnPlus 80 | -2.166,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ZahnPlus 80 Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.166 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 700 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
ZahnPlus 80 | -286,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
140,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 286 € von der ZahnPlus 80 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 140 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
ZahnPlus 80 | -900,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ZahnPlus 80 übernimmt 90 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ZahnPlus 80 Zahnzusatzversicherung erstattet 900 € und der Patienten-Anteil liegt bei 100 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
ZahnPlus 80 | -630,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
70,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 85 Prozent von dem Tarif ZahnPlus 80 erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 630 € von der ZahnPlus 80 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 70 €.