Münchener Verein

570+572+573

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570+572+573 – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
Keine Erstattung.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
100 % Erstattung.
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
100 % Erstattung.
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Wartezeit

Zahnersatz

75 % Erstattung.
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate.
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
75 % Erstattung.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
75 % Erstattung.
Inlays, Onlays Weitere Informationen
100 % Erstattung.
Veneers

Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie
Keine Leistung.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

55 % Erstattung für KIG 1-2.
90 % Erstattung für KIG 3-5.

KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.

Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn diese noch nicht 20 Jahre alt sind.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.

Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:

300 € im 1. Kalenderjahr
600 € im 1. - 2. Kalenderjahr
900 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr

Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Für Kieferorthopädie, Kunststofffüllungen und Inlays gelten folgende Begrenzungen:

300 € im 1. Kalenderjahr
600 € im 1. - 2. Kalenderjahr
900 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr

Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:

300 € im 1. Kalenderjahr
600 € im 1. - 2. Kalenderjahr
900 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr

Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
1 Monat
Kündigungsfrist
Monatlich kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-20 Jahre 11,40 €
21-30 Jahre 18,60 €
31-40 Jahre 22,10 €
41-50 Jahre 27,10 €
51-60 Jahre 35,10 €
ab 61 Jahre 42,10 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Vorteil beim Versicherungswechsel
Kein Vorteil.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der 570+572+573 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten 100,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
570+572+573 0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten 200,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
570+572+573 -148,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Brücke Kosten
Gesamtkosten 1.800,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
570+572+573 -716,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
450,00 €
Zahnbrücke aus Keramik

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die 570+572+573 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 716 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 450 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
570+572+573 -648,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Inlay

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 648 € von der 570+572+573 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 0 € bezahlen.

Implantat

Implantat Kosten
Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
570+572+573 -1.991,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
875,00 €
Implantat

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die 570+572+573 Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.991 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 875 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung -274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
570+572+573 -251,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
175,00 €
Krone

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 251 € von der 570+572+573 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 175 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten 1.000,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
570+572+573 -1.000,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif 570+572+573 übernimmt 100 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die 570+572+573 Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten 700,00 €
Krankenkassenleistung 0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
570+572+573 -700,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif 570+572+573 erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der 570+572+573 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.