ZZP+ZBB – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.
Zahnersatz
Es werden maximal 500 Euro für das Implantat ohne Zahnaufbau erstattet..
- Der Festzuschuss für die Suprakonstruktion (Zahnkrone) erhalten Sie zusätzlich.
Verdopplung der Befund bezogenen Festzuschüsse aus dem Tarif ERGO ZZP den auf einem Implantat befestigten Zahnersatz (Superkonstruktion). Der Tarif erstattet den gleichen Betrag, den Sie auch als Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.
- Erstattet die gesetzliche Krankenkasse 1.000 Euro als Festzuschuss für Zahnersatz, erstattet Ihnen der Tarif Zahnersatz sofort auch 1.000 Euro.
Es werden folgende Kosten für das Implantat und den auf einem Implantat befestigten Zahnersatz (Superkonstruktion) erstattet.
- Die Kosten für das Implantat werden bis maximal 500 Euro bezuschusst.
-
Die restlichen Leistungen sind durch die Verdopplung des Festzuschusses abgegolten.
Es werden folgende Kosten für einen Knochenaufbau zur Vorbereitung eines Zahnersatz durch ein Implantat erstattet.
- Die Kosten für den Knochenaufbau und das Implantat werden bis maximal 500 Euro bezuschusst.
-
Die restlichen Leistungen sind durch die Verdopplung des Festzuschusses abgegolten.
Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.
Zusatzleistungen
Kieferorthopädie
Leistungen und Einschränkungen
Für Kunststofffüllungen, Knirschschienen, Inlays und Zahnreinigungen gelten folgende Begrenzungen:
250 € in den ersten 12 Monaten
500 € in den ersten 24 Monaten
750 € in den ersten 36 Monaten
1.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
250 € in den ersten 12 Monaten
500 € in den ersten 24 Monaten
750 € in den ersten 36 Monaten
1.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 4,80 €
21-30 Jahre 11,80 €
31-40 Jahre 15,60 €
41-60 Jahre 20,80 €
ab 61 Jahre 22,70 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ZZP+ZBB Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
ZZP+ZBB | -60,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
40,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
ZZP+ZBB | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
ZZP+ZBB | -634,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
532,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ZZP+ZBB Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 634 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 532 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
ZZP+ZBB | -648,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 648 € von der ZZP+ZBB Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 0 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
ZZP+ZBB | -1.076,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.790,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ZZP+ZBB Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.076 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.790 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
ZZP+ZBB | -274,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
152,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 274 € von der ZZP+ZBB Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 152 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
ZZP+ZBB | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ZZP+ZBB übernimmt 0 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ZZP+ZBB Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
ZZP+ZBB | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif ZZP+ZBB erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der ZZP+ZBB Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.